KFZ-Haftpflicht, Vollkasko, Teilkasko

Wer beim Autofahren einen Unfall verursacht, muss für den Schaden aufkommen. Dazu zählen im schlimmsten Fall nicht nur die Schäden am Unfallgegner sondern auch Behandlungskosten, wenn es Verletzte gibt. Dieses Risiko deckt die KFZ-Haftpflichtversicherung ab. Die Versicherungssumme sollte möglichst hoch sein. Bei vielen Versicherern liegt sie bei maximal 100 Mio. Euro.

Der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung deckt selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug ab. Sie ist recht teuer und kann die 30 der eigentlichen KFZ-Haftpflicht übersteigen. Um Kosten zu sparen, kannst Du einen Selbstbehalt von 150 bis 500 Euro vereinbaren.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung zahlt nicht bei selbstverschuldeten Schäden und ein Schadenfreiheitsrabatt gibt es auch nicht. Sie ist dafür deutlich billiger und eignet sich deßhalb besonders für ältere PKWs. Bei der Teilkasko ist ein Selbstbehalt von 150 Euro üblich.

Diese Schäden sind in der Teilkaskoversicherung abgesichert

  • Schäden durch Brand oder Explosion
  • Diebstahl
  • Schäden, die unmittelbar von Sturm, Hagel, Blitzschlag, oder Überschwemmung verursacht wurden, auch wenn durch einen Sturm Dachziegel auf geparkte Autos fallen
  • Glasbruchschäden, Steinschläge in der Windschutzscheibe
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Zusammenstoß mit Haarwild, die durch Bundesjagdgesetz definiert wurden (Vögel oder Rentiere sind ausgeschlossen)
  • empfehlenswert sind Versicherungen, die Tierbisse, sowie Zusammenstöße mit allen Tieren abdecken

Die Teilkaskoversicherung wird gesondert abgeschlossen. Alle Schäden einer Teilkasko werden auch von der Vollkasko gedeckt.

Bagatellschäden

Bei Kleinschäden ist es oft besser aus eigener Tasche zu zahlen, denn wenn ein Schaden gemeldet wird, verliert man einen Teil des Schadenfreiheitsrabatts und muss viele Jahre wieder unfallfrei fahren, um wieder auf den aktuellen Rabatt zu kommen.

Der Schadenfreiheitsrabatt

Wenn Senioren aus Altersgründen den Führerschein abgeben und längere Zeit unfallfrei unterwegs gefahren sind, kann der Schadenfreiheitsrabatt an Verwandte übergeben werden (Kinder, Ehepartner, manche Versicherer akzeptieren auch an Enkel oder nicht verheiratete Lebenspartner).

Dadurch lassen sich höchstens so viele schadenfreie Jahre übertragen, wie Du mit unfallfreiem Fahren selbst hättest erreichen können.Wenn Du z.B. seit 8 Jahren einen Führerschein besitzt, kannst Du 8 schadenfreie Jahre übertragen bekommen.

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